Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 2005 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website feldkirchen-donau.at und der mobilen App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ in Version 4.0.3 September 2020“.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar.
Die mobile App „Gem2Go Die Gemeinde Info und Service App“ ist mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1“ bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) noch nicht fertig evaluiert. Ein entsprechender Evaluierungsprozess ist gestartet und voraussichtlich bis Ende Dezember 2023 abgeschlossen.
Nicht barrierefreie Inhalte
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Alle dynamischen Webinhalte und -Applikationen entsprechen nur teilweise den Bestimmungen der Barrierefreiheit. Wir planen eine kontinuierliche Überarbeitung und Anpassung an die geltenden Barrierefreiheit-Bestimmungen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Dateiformate (PDF-Format) von Büroanwendungen, die nicht in die Ausnahmeregelung der Richtlinie (EU) 2016/2102 fallen, sind nicht oder nur einigermaßen barrierefrei. Beispielweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt. Aufgrund der großen Anzahl an PDF-Dokumenten und damit verbundenen anfallenden Kosten sowie hohen organisatorischen Lasten für die Überarbeitung sind wir der Ansicht, dass dies eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Wir sind bemüht, in Zukunft neue PDF-Dokumente zu verbessern und barrierefrei zugänglich zu gestalten oder Text-Alternativen zur Verfügung zu stellen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:
Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente, die vor dem 31.12.2022 veröffentlicht wurden und nicht für laufende Verwaltungsverfahren notwendig sind (Publikationen) sind nicht barrierefrei. Beispielweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Für diese nicht barrierefreien Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Inhalte von Dritten, beispielsweise Dokumente / Plakate zu z.B.: Veranstaltungen, Menüpläne von Betrieben, die nicht im Einflussbereich der Gemeinde liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
d) Alternativtext
Für einige wenige Bilder fehlt der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1. (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir planen bis Dezember 2023 alle nicht-dekorativen Bilder um Alternativtexte zu ergänzen. Alle neuen Bilder werden gemeinsam mit Alternativtexten veröffentlicht.
Aufgezeichnete zeitbasierte Medien (Videos), die vor dem 31.12.2022 veröffentlicht wurden, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen und werden nicht überarbeitet.
Online-Karten und Kartendienste sind nicht barrierefrei und fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie (EU) 2016/2102.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 01. März 2023 erstellt. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an office@feldkirchen-donau.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.
Kontakt:
Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D.
Hauptstraße 1
4101 Feldkirchen a.d.D.
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen des Bundeslandes wenden. Die Beschwerde wird dahingehend überprüft, ob es sich um einen Verstoß gegen die Vorgaben des § 15b des Oberösterreichischen Antidiskriminierungsgesetzes 2005 durch Organe des Landes, der Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper handelt. Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die Ombudsstelle dem Land oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen. Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren finden Sie auf der Webseite der Ombudsstelle für barrierefreies Internet und mobile Anwendungen.
Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe
Die Website www.feldkirchen-donauat wurde im Jahr 2002 erstmals veröffentlicht und zuletzt im Jahr 2023 technisch komplett erneuert.
Das Internet-Team ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht und orientiert sich dabei seit 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften „E-Government-Gesetz 2004“ und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0.
Hinweise zu Bedienung: Seitenstruktur, Navigations- und Orientierungshilfen
Um die Inhalte im Sinne der Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu halten, folgen die Seiten einer einheitlichen Struktur. Die Navigation enthält folgende Sprungmarken zu den folgenden Seitenbereichen, die teilweise auch über Landmark Roles erreichbar sind:
- Zum Inhalt springen (Accesskey 1)
- Zur Navigation springen (Accesskey 2)
- Zum Subnavigation springen (Accesskey 3)
- Zur Suche springen (Accesskey 4)
Benutzerinnen und Benutzer von Screenreader finden in den Seiten optisch versteckte Zusatzinformationen, zum Beispiel Hinweis zum Linkverhalten sofern der Link nicht im selben Fenster öffnet.
Skalierbares Layout
Die Webseiten sind zugunsten mobiler Endgeräte und starker Skalierung responsiv designed. Die Inhalte passen sich entsprechend unterschiedlicher Fensterbreiten an. Bei Skalierung von Desktop Browsern aktualisieren Sie bitte die Webseite nach Einstellung der gewünschten Skalierung (Zoom). Bei 200%-iger Vergrößerung sollen keine Bereiche überlappen.
Suchoption
Die Suche bietet eine Volltextsuche nach Webseiten-Inhalten. Die Suchergebnisse werden in derselben Seite dynamisch erzeugt und ausgegeben.
Sprachauszeichnung und Sprache
Die Standardsprache ist für jede Webseite eingestellt. Innerhalb einer Webseite streben wir an, alle anderssprachigen Textstellen entsprechend zu kennzeichnen.
Link-Verhalten
- Die Links öffnen im selben Fenster und sind nicht explizit gekennzeichnet.
- Wenn in Ausnahmefällen Links neue Fenster öffnen, sind wir bemüht dieses Verhalten mit dem Zusatz "öffnet in einem neuen Fenster" als Tooltipp auszuzeichnen.
- Links auf interne Dokumente enthalten im Linktitel das Dokumentformat und die Größe des Dokuments oder es steht neben dem Dokumentennamen.
Dokumente
Wir sind bemüht, die Zugänglichkeit auch in den PDF-Dokumenten laufend zu verbessern, und orientieren uns dazu in Ergänzung zu den Richtlinien für barrierefreie Inhalte am ISO-Standard PDF/UA. Ein barrierefreier Zugang zu den Inhalten aller PDF-Dokumente nach PDF/UA kann nicht vollständig ermöglicht werden.
Bitte teilen Sie uns per E-Mail an office@feldkirchen-donau.at mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen.
Letzte Aktualisierung: 01.03.2023
Für den Inhalt verantwortlich: Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D.
Barrierefreiheit-Erklärung neu ab März 2023 (0.23 MB)