Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Mit 01.09.2025 trat das Informationsfreiheitsgesetz (Bundesgesetz über den Zugang zu Informationen) in Österreich in Kraft. Dadurch wurde ein Grundrecht auf Zugang zu Informationen, sowie für Gemeinden ab 5.000 EinwohnerInnen eine proaktive Veröffentlichungspflicht geschaffen.
Ab sofort werden im öffentlichen Informationsregister data.gv.at proaktiv die laut IFG für die Allgemeinheit relevanten Informationen zur Verfügung gestellt beziehungsweise verlinkt. Diese sind laut Gesetzestext „insbesondere Geschäftseinteilungen, Geschäftsordnungen, Tätigkeitsberichte, Amtsblätter, amtliche Statistiken, von informationspflichtigen Stellen erstellte oder in Auftrag gegebene Studien, Gutachten, Umfragen, Stellungnahmen und Verträge.“ (IFG) Ab sofort finden Sie veröffentlichte Informationen der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D. auf dem öffentlichen Informationsregister: data.gv.at [Link: https://www.data.gv.at/publisher?locale=de&publisher=Marktgemeinde+Feldkirchen+an+der+Donau]
oder den Suchbegriff „Feldkirchen an der Donau“ eingeben.
Als zweite Säule des Informationsfreiheitsgesetzes wird ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen für alle installiert. Eine Anfrage an die Gemeinde kann unter anderem per E-Mail an office@feldkirchen-donau.at oder über das Formular Informationsfreiheitsgesetz - Informationsbegehren gem. § 7 IFG] übermittelt werden.
Nähere Informationen zum Informationsfreiheitsgesetz findet man auf der Website des Bundeskanzleramts unter: www.bundeskanzleramt.gv.at.
Rechtsinformationssystem (RIS)
Seit Inkrafttreten des Oö. Gemeinde-Kundmachungsreformgesetzes per 01.07.2025 werden Verordnungen der Marktgemeinde Feldkirchen a.d.D., soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, elektronisch im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) authentisch kundgemacht:
Unter folgendem Link sind die Verordnungen unserer Gemeinde ersichtlich.